Sie dürfen weiterhin Lehrgänge der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für Teilnehmer durchführen, die durch einen Bildungsgutschein über die Agenturen für Arbeit gefördert werden.
Die Zertifizierungsgesellschaft TÜV NORD CERT GmbH hat zwei Tage lang sieben Malteser Dienststellen in Nordrhein-Westfalen auf Einhaltung der Vorschriften nach der "Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung" (AZAV) überprüft, im Amtsdeutsch "auditiert". Das betraf die Regionalgeschäftsstelle NRW in Köln, die Zweigstellen DGS Köln in Hennef und DGS Aachen sowie die Schulungsorte Hennef, Stadtgeschäftsstelle Aachen, Würselen und Geilenkirchen. Bei diesem zweiten Überwachungsaudit nach AZAV wurden erneut die Bereiche Arbeitsschutz und ansatzweise Personal einbezogen.
Auch dieses Mal haben die Prüfer keine Verstöße gegen die behördlichen Anforderungen festgestellt. Das Überwachungsaudit wurde also – genau wie in den letzten Jahren - sehr erfolgreich absolviert.
Deshalb dürfen die Malteser nun auch weiterhin Teilnehmer, die durch Bildungsgutschein über die Agenturen für Arbeit gefördert werden, in ihren nach AZAV zertifizierten Lehrgängen schulen und sich an Ausschreibungen für Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung beteiligen. Dies gilt gemäß Beschluss des Vorstandes zunächst für Maßnahmen für Flüchtlinge. „Ich möchte mich bei allen Beteiligten sehr herzlich für die vorbildliche Leistung im Audit, für die Vorarbeit und die Unterstützung bedanken“, so Monika Vonberg, Leiterin Ausbildung NRW.