Düsseldorf/Aachen. Seit 2014 praktizieren die Malteser und ihre Retter-Kollegen in Aachen erfolgreich das Telenotarzt-System. Der Telenotarzt kommt nun bald in ganz NRW. Das hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag (11.02.2020) - dem europäischen Tag des Notrufs – mitgeteilt.
Zusammen mit Krankenkassen, Verbänden und Ärztekammern hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. „In Aachen zeigt man uns tagtäglich, dass der Telenotarzt die bereits vorhandenen Strukturen des Rettungswesens exzellent ergänzt und darüber hinaus die notfallmedizinische Versorgung optimiert“, erklärte Laumann in Düsseldorf.
Wie funktioniert der Telenotarzt?
Nicht immer kann ein Notarzt mit zum Einsatz fahren, wenn irgendwo ein Krankenwagen gerufen wird. Dennoch kann er einen Blick auf den Patienten werfen, auch wenn er körperlich gar nicht vor Ort ist: Telemedizin, Kameras und leistungsfähige Datenleitungen machen das möglich. Telenotärzte können sich bei bei Bedarf per Video mit den Rettungsassistenten vor Ort verbinden, Anweisungen geben - und zugleich alle wichtigen Informationen über den Patienten einsehen. Was noch nach Zukunftsmusik klingt, wird in Aachen schon seit Jahren praktiziert. Seit April 2014 sind im Großraum Aachen Rettungswagen mit dem Telenotarztsystem unterwegs. Die mittlerweile 24 Fahrzeuge haben schon über 12.000 Einsätze gefahren. Und das so erfolgreich, dass das Telenotarzt-System nun landesweit eingeführt werden soll.
Ein Telenotarzt pro 1,5 Millionen Einwohner
Bis Ende 2022 soll in jedem Regierungsbezirk mindestens ein Telenotarzt seinen Dienst aufnehmen. Nach Aachen wird die Region Ostwestfalen-Lippe an den Start gehen. Auch Düsseldorf arbeitet bereits an einer Einführung. „Die Einführung von Telenotärzten ist kein Sparprogramm", betonte Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages. Das Angebot solle vielmehr als Ergänzung gesehen werden. Die Kosten für die neuen Systeme sollen laut Ministerium die Krankenkassen übernehmen. Träger des Rettungsdienstes sind die Kreise und kreisfreien Städte.