6. Ehrenamtsmonitor "Helfergleichstellung im Katastrophenschutz"

Zum Thema: Helfergleichstellung im Katastrophenschutz

Sie sind das Rückgrat des Katastrophenschutzes in Deutschland: Ehrenamtlich Helfende, die die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste unterstützen, wenn deren Einsatzkräfte nicht ausreichen. Doch helfen bedeutet in den Augen des Gesetzgebers nicht gleich helfen: Insbesondere, wenn es um die Absicherung der Einsatzkräfte geht, gibt es gravierende Unterschiede.

Zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember fordern die Malteser gemeinsam mit anderen Hilfsorganisationen dazu auf, Nachteile für ihre Ehrenamtlichen zu korrigieren. Im aktuellen Ehrenamtsmonitor interessiert die Malteser, wie die Menschen in Deutschland über diese Forderung denken. An der YouGov-Umfrage nahmen zwischen dem 30.10. bis 2.11.2023 mehr als 2.000 Befragte teil. Die Umfrage ist repräsentativ nach Alter (ab 18 Jahren), Geschlecht und Religion.

Ergebnisse

Die Forderung nach einer Helfergleichstellung findet breite Zustimmung: 64 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, dass alle Helfenden im Katastrophenschutz die gleichen Rechte bekommen sollten wie Ehrenamtliche bei Feuerwehr und THW und dass niemand durch sein Engagement Nachteile im Arbeitsverhältnis und bei Sozialleistungen haben sollte.

Die Verantwortlichkeit für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Katastrophenschutz sieht eine deutliche Mehrheit (64 Prozent) der Befragten bei Bund, Ländern und Kommunen.

Wie könnten mehr Bürgerinnen und Bürger für die Mitwirkung im Katastrophenschutz gewonnen werden? Auch hier nennen die Befragten zuerst Aspekte der Absicherung im Einsatzfall: 47 Prozent sagen, dass ein gleicher Versicherungsschutz (z.B. Invalidität, Rente etc.) für alle ehrenamtlichen Helfer gewährleistet werden sollte, und 46 Prozent sprechen sich für eine Lohnfortzahlung aus, wenn Ehrenamtliche von öffentlichen Stellen angefordert werden. 41 Prozent sind der Meinung, dass Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden sollte, 39 Prozent sprechen sich für zusätzliche Mittel für Fort- und Weiterbildungen und die Erstattungen von Aufwendungen aus und 38 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass ehrenamtlichen durch steuerliche Anreize oder zusätzliche Rentenpunkte motiviert werden sollen.

Denn oftmals haben nur Ehrenamtliche der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks (THW) uneingeschränkt Anspruch darauf, bei einem Einsatzin der Gefahrenabwehrauch unterhalb der Katastrophenschwelle vom Arbeitgeber weiterbezahlt zu werden.

Hier geht es zum kompletten 6. Ehrenamtsmonitor: www.malteser.de/ehrenamtsmonitor